Landgericht Saarbrücken erklärt politische Verfolgung für zulässig
Nun habe ich es schriftlich: Das Landgericht Saarbrücken hat per „Beschluss“ die politische Verfolgung meiner Person in der Bundesrepublik Deutschland für „zulässig“ erklärt.
Anlass dazu war, dass ich selbstverständlich Beschwerde gegen die seit 10.07.2019 anhaltende politische Verfolgung durch diverse Landesbehörden eingelegt hatte. Auf den Inhalt und die Begründung meiner Beschwerde wurde nicht eingegangen, sondern es wurden nur die falschen Tatsachen wiederholt, mit der man die ganze Zeit schon die politische Verfolgung rechtfertigen möchte.
Dabei ist sich das Landgericht Saarbrücken nicht zu schade, die ohnehin gefälschten Tatsachen nochmals als gegeben darzustellen, gar mir bis dato unbekannte neue Behauptungen aufzustellen, und schwurbelt im Beschluss nebenbei Sätze herbei, wie z.B. dass aus kriminalistischer Erfahrung zu erwarten ist, eine nicht existente Meinungsäußerung im Internet bei mir Zuhause und in den Geschäftsräumen zu finden, weil ich ja Informatiker sei. Daher wäre auch der am 24.07.2019 erfolgte Einbruch und der bewaffnete Diebstahl meiner Arbeitsgeräte durch das politische Sondereinsatzkommando des saarländischen Innenministerums vollends okay soweit… tztzzz…
Nur um es meinen Lesern nochmals klarzumachen: Der Straftatbestand der mir vorgeworfen wird: Ich soll im Internet (Twitter) geschrieben haben, dass ich mein gespartes Geld Flüchtlingen zugute kommen lassen möchte. Dies erfülle (laut Amtsgericht UND nun auch Landgericht Saarbrücken) den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ §130 Absatz 2 Nr. 1 lit. b) StGB und es wäre somit legitim, dass ich mit einer staatlichen Freiheitsberaubung von 3 Jahren oder Geldstrafe zu rechnen hätte, zudem die politische Verfolgung durch den Staatsschutz und den Verfassungsschutz zu dulden hätte, sowie den durch all diese Behörden angerichteten Schaden an meiner Familie (finanziell, körperlich und seelisch) gefälligst zu akzeptieren hätte.
Jetzt ist jedem normal denkendem Bürger klar, diese Behörden haben auf Steuerzahlerkosten mal wieder richtig Scheiße gebaut! Nebenbei noch demokratisch gewählte Oppositionelle kriminalisiert und ihnen somit erheblichen Schaden zugefügt, aber einsehen möchten die Behörden es natürlich nicht. Gut, was will man auch korrupten Cops und befangenen Richtern über Unschuldsvermutung und dergleichen erzählen, denn nur wenige von denen interessiert schon sowas wie Rechtsstaatlichkeit, stehen sie doch weit über allem. „Dienstaufsichtsbeschwerde?“, mal ehrlich, das ist doch lächerlich, damit bekämpft man keine Korruption innerhalb des Systems, denn der Fisch stinkt nunmal meist vom Kopf her.
Zur Erinnerung: Ich hatte bis heute noch kein rechtliches Gehör, keinen Gerichtsprozess und nichts von etwaigen Unterstellungen konnten mir bisher nachgewiesen werden, eben weil sie nicht existieren und nur erfunden sind. Daher wurde bisher auch nur mit „Beschlüssen“ geurteilt, ohne mir persönlich (als vermeintlich Beschuldigter) mal die Frage zu stellen, ob überhaupt irgendetwas stimmt. Und schaut man sich die Chronologie an, wurden diese Behauptungen im Laufe des Verfahrens auch noch mehrmals gefälscht und vollends aus dem Kontext gerissen.
Es gab weder eine Straftat, noch ein Opfer, noch einen Täter!
Aber offensichtlich ist niemand von den überbezahlten „Staatsdienern“ (mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, welche zumindest zwischenzeitlich die Sinnlosigkeit der Beschlagnahmung erkannt hatte) in deren schier unendlichen Weißheit auch nur ansatzweise so kompetent, das ebenfalls mal festzustellen und dies zur Kenntnis nehmen zu können wollen.
Daher auch wenig verwunderlich, dass ich wegen des Vorwurfs, ich wolle Flüchtlingen Geld zugute kommen lassen (was ich privat auch tatsächlich mehrfach getan hatte), am Ende wegen „Rechtsextremismus“ in staatlicher Freiheitsberaubung lande. Da hat sich das Amts- und Landgericht Saarbrücken wohl gedacht, „ei wenn der zuviel Geld hat, um es Flüchtlingen zu geben, dann schnappen wir uns das Geld einfach vorher, denn wir dürfen das so machen“. Ich könnte mein Leben darauf verwetten, dass all diese Richter eine Partei-Mitgliedschaft in CDU oder SPD haben!
Ja, ich bin parteilos, gehöre folglich weder der CDU, noch der SPD an und wurde dennoch gewählt. Ein wahrhaftiges Verbrechen in diesem saarländischen Mafia-Sumpf. Aber sorry, eine derartige Partei-Mitgliedschaft kann ich einfach nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich fühle mich nur gegenüber meinen Wählern verpflichtet, welche sich allesamt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dieser schäbige und hochkriminelle Versuch, mich durch Rechtsbruch und künstliche Strafverfolgung in eine bestimmte politische Richtung zu zwingen, wird scheitern!
Beste Grüße, Carlos Mrosek
Ich kenne die Gepflogenheit der Richter, jeden Antrag der Staatsanwaltschaft „blind“- jedenfalls ohne Prüfung der Vorwürfe oder deren Erhebungsmethoden und ohne Beweisvorlage -zu unterschreiben.
Bei mir gab es eine Hausdurchsuchung der saarl. Kripo, zu Auffindung „verbotener“ geschichtlicher Literatur.
Da die Kripo beim Buchhändler nachweislich extrem schlampig recherchiert hatte, wurde mir der Bezug von 7 dieser „verbotenen“Bücher unterstellt, obwohl ich 6 Bücher schöngeistiger Weltliteratur und nur einen „Helmut Schröcke- Der Zweite Weltkrieg“ gekauft habe. (Das Buch sollte volksverhetzende Darstellungen zum Inhalt haben)
Der Richter Meiers am AG SBR hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben, ohne Beweisvorlage. …ist zu vermuten, das die Hausdurchsuchung (Wohnung, Zimmer, Geschäftsräume, Nebenräume, Garagen, PKWs.. zur Auffindung von Beweismitteln ..führen wird.
Also wenn man keine Beweise hat macht man mal eine Hausdurchsuchung bei unbescholtenen Bürgern. Vielleicht findet man ja etwas.
Nur weil ich aber durch Vorlage der Rechnung nachweisen konnte, nur ein einziges Buch erworben zu haben, wurde das Verfahren eingestellt und das beschlagnahmte Buch zurückgegeben.
Da wir in Urlaub waren , wurde die Kripo bei allen Nachbarn vorstellig und hat mehrfach angefragt, ob sie wüßten, wo ich sei. Die haben uns das erzählt und waren im Bilde, das das LKA nach mir sucht.
Eine Entschuldigung erfolgte nie. Auch nach Dienstaufsichtsbeschwerde und Klageandrohung-die dann sofort zur Rückgabe des Buches an mich führte- und Information und Antrag beim Petitionsausschuss SBR ,hat man sich verbal verkrümmt, aber zu einer klaren Entschuldigung wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht „herablassen“
Gegenstand der Anklage waren wenige Sätze aus dem Buch über „das Massaker von Babi Jar“, in dem der Verfasser Stellen aus der Literatur angeführt hatte, die der gängigen Meinung über das dortige Geschehen nicht entsprachen. Daher bestünde die Gefahr, das Leser diese Stelle als „Leugnung eines NS-Verbrechens“ verstehen „könnten“
Deswegen sei das Buch nun, obwohl vorher von anderen Verlagen unbeanstandet verbreitet worden war, nun auf einmal ohne schriftliche Begründung als “ geeignet, den Frieden zu gefährden“ eingestuft worden.
Statt Bücherverbrennungen benutzt man heutzutage eben Bücherverbote, um unerwünschte Publikationen zu behindern.
Nach Recherche konnte ich herausfinden, dass „verbotene Buchtitel“ nicht veröffentlicht werden dürfen (um die Nachfrage zu verhindern) Also kann jedem Leser so etwas passieren, dass er ahnungslos ein „falsches“ Buch kauft und dann die Kripo am Hals hat. 1984 als Anleitung zur Unterdrückung der Bevölkerung durch das Wahrheitsministerium (MINIWAR)
Richter Meiers vom Amtsgericht Saarbrücken? So heißt zumindest der Strafrichter am Amtsgericht Ottweiler, welcher den Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ durchgewunken hatte, obwohl laut Akte keine Beweise einer Straftat vorliegen. Vielleicht wurde dieser Richter ja nach Ottweiler versetzt. Finde es auch sehr erschreckend, wie schändlich im Saarland seitens der Justiz mit dem Grundgesetz umgegangen wird. Den Richtern in Saarbrücken scheint das Gesetz egal zu sein, anders kann ich es mir nämlich nicht erklären. Hier wurde wohl nicht so genau auf die Eignung geschaut, sondern auf’s Parteibuch. Kein geistig gesunder Richter winkt nämlich in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine politische Verfolgung Oppositioneller einfach so durch. Jedenfalls muss meinerseits ebenfalls noch eine Beschwerde beim Landgerichtspräsident eingereicht werden, denn eine nicht existente Nachricht im US-amerikanischen Internet findet man auch nicht auf lokalen Datenträgern in St. Wendel, doch die Strafrichter am Amtsgericht und Landgericht Saarbrücken urteilten unisono, dass die nicht existierende Nachricht nur mittels Hausdurchsuchung bei der Opposition gefunden werden könne.