Rechtssichere Fortpflanzung versus Jugendschutz
So langsam dämmert es mir, weshalb immer mehr Menschen ihren privaten Geschlechtsakt als sogenannte Amateur-Pornos ins Internet hochladen. Nicht, dass ich die gerne schaue, bin jedoch aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet! 😉
Als Betreiber eines sozialen Netzwerks in Deutschland muss im Sinne des Jugendschutzgesetzes pornographisches Bild- und Videomaterial aussortiert werden. Um zu erkennen, ob es sich überhaupt um eben solches Material handelt, bleibt nunmal nichts anderes übrig als das Video anzuschauen, um es rechtlich zu beurteilen und gegebenenfalls als Jugendschutzverstoß zu entfernen.
Um die rechtliche Beurteilung eines vollzogenen Geschlechtsaktes geht es auch immer öfters vor deutschen Strafgerichten. Nach Aussage eines Mitbürgers mit „kulturfremdem Migrationshintergrund“ wäre die deutsche Justiz zwar in dieser Hinsicht wohlwollend täterfreundlich, aus Gründen der Rechtssicherheit würde er jedoch fortan jeglichen Geschlechtsverkehr den er in Deutschland vollzieht, mittels Video+Audio aufzeichnen und zur Beweissicherung des einvernehmlichen Geschlechtsaktes ins Internet hochladen.
Rechtssicherer SaferSex eben und die Begründung ist doch absolut genital genial, nüscht wahr?! 😀