Gerichtsprozess Amtsgericht Ottweiler Volksverhetzung (Update)
Hallo zusammen,
heute am 25.06.2020 fand endlich der von mir lang herbei gesehnte Gerichtsprozess zum Thema „Volksverhetzung“ statt.
Ich muss sagen, mir fiel wirklich ein Stein vom Herz als ich schon zu Beginn der Verhandlung feststellen konnte, dass der Richter und die Protokollführerin top vorbereitet waren und die Akte scheinbar gründlich gelesen hatten. Dies ist enorm wichtig, gerade in einem Strafprozess. Ich wünsche wirklich jedem, ob schuldig oder nicht schuldig, beim Amtsgericht Ottweiler rechtliches Gehör zu erhalten. Hätten die Richter-Kollegen beim Amts- und Landgericht Saarbrücken nämlich nicht so einen Scheiß dahin gerotzt, hätte das alles gar nicht erst müssen stattfinden. So durfte ich also beim Amtsgericht Ottweiler antreten, um mich gegen den Vorwurf der Volksverhetzung im Internet („Hasskommentar“) seitens der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstmals zu verteidigen, und dafür bin ich dem Amtsgericht Ottweiler unendlich dankbar. Ich war schon öfters bei der Strafkammer des Amtsgericht Ottweiler zugegen (als Prozessbeobachter) und als Fazit kann ich sagen, dass diese Strafkammer eine Vorbildfunktion im Vergleich zu vielen anderen Strafgerichten im Saarland einnimmt. Der heutige Gerichtsprozess hat mein Vertrauen in den Rechtsstaat definitiv nochmals ein Stück zurück kommen lassen.
Was die Staatsanwaltschaft betrifft, so sage ich jetzt einfach mal, hatte sich der ursprüngliche Staatsanwalt Dennis Zehadi (SPD), der den ganzen Müll erst ins Rollen gebracht hatte, vor dem Termin gedrückt und dafür eine hübsche Staatsanwältin als Vertretung gesendet. Zwar ertönte ihrerseits der ein oder andere überhebliche Lacher als ihr klar wurde, dass Staatsanwaltschaftskollege Zehadi ziemlichen Bockmist veranstaltet hatte, aber das gehört dazu. Sie war auf jeden Fall sympatisch, was den Prozess irgendwie aufgelockert hatte. Ich hatte sowohl der Staatsanwaltschaft, als auch dem Amtsgericht Ottweiler angeboten, statt mich zu unrecht als Straftäter zu verurteilen, ich Geld in Höhe des angedachten Strafmaßes (4.800€) an meine Flüchtlingsfreunde oder an ein Kinderheim spende. Leider ist die Staatsanwaltschaft darauf nicht eingegangen und das Gericht ebenfalls nicht so wirklich, was ich sehr traurig fand. Stattdessen wurde mir im Gegenzug nur eine mögliche staatliche Freiheitsberaubung in Aussicht gestellt, wovon wirklich niemand einen Vorteil hätte, außer eben Klaus Bouillon und/oder seine CDU St. Wendel.
Zusammengefasst, es wird wohl vorerst noch kein Urteil geben und erst eine neue Verhandlung angesetzt, bei der auch mögliche Zeugen geladen werden, wobei es ja keine Zeugen gibt, aber zumindest dürfte dann auch der saarländische „Staatsschutz“ (politische Polizei des saarländischen Innenministers Bouillon, CDU) mal antreten und erklären, warum der Staatsschutz aufgrund des Kopfkinos eines gescheiterten SPD-Mitglieds einen bewaffneten Raubüberfall auf das internationale soziale Netzwerk nerofix.com und auf meine Familie ausgeführt hatte. Denn es war weder Gefahr in Verzug, noch zum Auffinden von Beweismitteln sinnvoll. Es war ein schlichter Grundrechtsverstoß der saarländischen Polizei, friendly supported by Frau K. Koch, Richterin am Amtsgericht Saarbrücken, welche die Sache verfassungswidrig durchgewunken hatte. Werde hier bei Gelegenheit noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Frau Koch nachreichen, damit andere Bürger nicht auch unter ihrer Durchwinkerei leiden müssen, denn diese untergräbt die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD und den sogenannten Richtervorbehalt.
Entschuldigt auch bitte nochmals, dass ich niemandem im Vorfeld vom Gerichtstermin erzählt hatte. Ich wollte dem Gericht in aller Ruhe darlegen, wie katastrophal Staatsanwalt Zehadi und Bouillons Staatsschutz bei ihren Ermittlungen arbeiten. Ich sage das mit gutem Gewissen, denn niemand von den Ermittlungsbehörden hat auch nur die leiseste Ahnung von Digital und Internet. Mit solch einer Truppe wird definitiv kein „Staat“ geschützt, im Gegenteil, es wird willkürlich und nach eigener politischer Gesinnung gehandelt, um überhaupt zu irgendeinem Ermittlungsergebnis zu gelangen. Obwohl hier das saarländische Innenministerium Millionen Euros reinpumpt, am Ende nützt eben nur das technische Verständnis von der Materie, und das hat mit Bildung zu tun, nicht mit Geld oder Ausrüstung.
Und neben dem technischen Verständnis gehört natürlich auch das Auffassungsvermögen kontextbezogener Texte dazu. Hieran mangelt es leider auch vielen Juristen, weshalb wohl in Zukunft jeder zweite Bürger dem Vorwurf der Volksverhetzung ausgesetzt sein wird. Es gibt – nicht zuletzt Dank den vielen Vollpfosten von CDU/SPD in den Parlamenten – juristisch betrachtet bereits mehr Minderheiten als Mehrheiten. Der eine ist schwul, der andere blond, der andere braunhäutig, oder wie das OLG Köln kürzlich festgestellt hatte, vielleicht sogar eine biologisch waschechte Frau…
Weiß nicht, wo das noch hinführen soll, aber es ist Gift für die Gesellschaft als Ganzes und gefährdet den öffentlichen Frieden. Wenn es nach mir ginge, könnte locker das halbe Strafgesetzbuch abgeschafft werden. Denn mal ehrlich, wer braucht schon so schwammige Paragraphen wie „Volksverhetzung“ oder „Beleidigung“. Das kriminalisiert alles und jeden, erfahrungsgemäß sogar willkürlich. Dies ist schlicht im Geiste von NSDAP und SED, daher sehe ich diese „Strafgesetze“ gar als verfassungsfeindlich an, welche es nicht geben dürfte! Denn andere freiheitlich-demokratische Länder in der Welt kommen ohne permanente staatliche Strafandrohungen sehr gut durch’s Leben. Aber meine Einstellung zu juristischer Bewertung von Hass kennt ihr ja bereits, Hass ist juristisch niemals bewertbar.
Apropos Hass, mein Lieblingssender „Saarländischer Rundfunk“ war heute auch wieder zugegen. Mir wurde bereits zugetragen, dass man mich im zugehörigen Hörfunk (Radio) als „Hassblogger“ betitelt hatte und ich nach eigenen Angaben irgendwie stolz auf diesen Hass sein soll. Weiß nicht, wo man in meinem Blog Hass entdeckt, ich sehe hier nur eine Wahrheit nach der anderen. Zugegeben, mein Schreibstil und meine Ausdrucksweise sind oftmals polemisch, herabwürdigend, gossenmäßig und für Mainstream verwöhnte Leser anfangs auch abschreckend. Aber hey, das ist nunmal mein politischer Stil für den ich verdammt lange die Schule geschwänzt hatte! Wären die Themen nicht immer so ernst, könnte man darüber sogar lachen. Manche nennen es auch Satire, aber es ist Polemik, kein Hass.
Wie dem auch sei, ich war heute auch so nett, und habe dem Saarländischen Rundfunk eine Art Interview gegeben, kostenfrei und zwangsgebührenfrei! Es war spontan nach dem Gerichtsprozess und ohne vorherige Absprache. Die Fragen waren größtenteils okay, habe mich daher hoffentlich ganz gut geschlagen. Eine Frage nach meinem Wahlprogramm oder meinen bisherigen Leistungen in der Politik gab es leider wieder nicht. Schade eigentlich, denn so dürfte ich vielleicht auch mal medial zur politischen Willensbildung der Bürger im Saarland beitragen. Bis jetzt kennt man mich womöglich öffentlich-rechtlich-mainstream-medial nur als Volksverhetzer, aber das trifft überhaupt nicht zu. Genau so wenig wie es zutrifft, dass ich AfD Kommunalpolitiker war. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Politik für die AfD gemacht, auch für keine andere Partei, sondern für die Bürger, meine Wähler, meinen Freundeskreis und meine Familie. Das sollten die klassischen Medien ebenfalls mal erwähnen, damit ihre Leser und Zuschauer sich nicht getäuscht fühlen. Denn Medien sind wichtig für die Demokratie, aber nur wenn sie nicht all zu sehr verzerren, wie z.B. das CDU-Huldigungsorgan namens Saarbrücker Zeitung.
Ich werde später diesen Blogeintrag noch aktualisieren und schauen, was Zeitschrift und Fernsehen über den heutigen Gerichtsprozess berichten und die Berichte dann hier verlinken, damit jeder sich selbst eine Meinung bilden kann. Jedenfalls kann ich meine Wähler beruhigen, das Amtsgericht Ottweiler hatte sich strikt an die Strafprozessordnung gehalten und Richter sowie Staatsanwältin waren keineswegs feindlich oder irgendwie abgehoben mir gegenüber gesinnt. Man hatte mich wirklich seit sehr langer Zeit und erstmalig seitdem eine Akte über mich angelegt wurde, wieder als das behandelt, was ich bin: Als Mensch mit Grundrechten. Danke!
Carlos Mrosek
Update 1: Hier der erste Artikel den „Saarländischen Rundfunks“: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/prozess_volksverhetzung_afd_politiker_100.html Ziemlich dick aufgetragen würde ich sagen. Gott und Alah mögen bitte gemeinsam die Welt vor solch einem Bösewicht bewahren. Leider macht der Verfasser des Artikels den selbigen Fehler wie die Saarbrücker Zeitung. Vermischen verschiedene Themen, behaupten chronologisch falsche Tatsachen und basteln daraus etwas ganz eigenes. Ich mache mir jetzt nicht die Mühe einer Richtigstellung des Artikels. Wer etwas schmunzeln möchte oder Interesse an schlecht recherchierten Beiträgen hat, klickt einfach obigen Link.
Update 1.1: Der SR hatte gestern mehrfach seinen Text-Beitrag aktualisiert, geändert und damit quasi total entstellt. Nun stimmt wirklich gar nichts mehr, weder ist er wahrheitsgemäß, noch stimmt er mit dem Inhalt der Akte überein. Was sich Gabor Filipp und Anne Staut dabei gedacht haben, die Leser so zu verarschen…. Nur zwei kleine Richtigstellungen meinerseits: Der „Staatsschutz“ hatte mich nicht „unter Druck“ gesetzt, meine Aussage bei der Vernehmung (und nicht „mein Geständnis“!) diente dazu, dass die Polizei nicht noch weitere rechtswidrige Handlungen nach diesem bewaffneten Raubüberfall ausführt, sondern endlich mal an den richtigen Stellen und somit in die richtige Richtung ermittelt. Nur aus diesem Grund habe ich die „Schuld“ vorerst auf mich genommen. Im Prinzip hatte ich mit meiner Aussage nicht „gelogen“, sondern dabei mitgeholfen – was eigentlich die Aufgabe des Staatsschutzes ist und wofür er bezahlt wird – nämlich zu ermitteln und zwar nicht ideologisch und auch nicht oberflächlich! Ebenfalls „saß“ ich nicht im Stadtrat St. Wendel, sondern bin aktives Mitglied und aufgrund meiner medialen Reichweite und meiner Beliebtheit, in den Augen der CDU St. Wendel die größte Gefahr für deren Wählerstimmen. Um mich wieder aus der Politik loszuwerden, ging die CDU St. Wendel zwar bisher nicht über Leichen, aber über die Medien (Verunglimpfung – hatte nicht funktioniert) und aktuell nun über Strafbehörden (Amtsmissbrauch – Herrschaft durch das Recht, statt Herrschaft des Rechts). Also mal eben Oppositionelle inhaftieren lassen die einfach nicht spuren wollen… Grottenschlecht der Artikel, ernsthaft! In diesem Sinne: „Defund the GEZ“! 😉
Update 2: Hier der Video-Bericht des „Saarländischen Rundfunks“: https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=89389 Ab Minute 12:04 fängt es an. Im Gegensatz zu dem Audio/Text Bericht (siehe oben) war dieser Bericht qualitativ (visuell, nicht inhaltlich) hochwertig gehalten. An sehr vielen Stellen jedoch stark geschnitten, sodass der Eindruck entstehen könnte, ich wolle mich irgendwie freikaufen und somit der Verurteilung einer begangenen Straftat entziehen. Jedoch war was ich in diesem Abschnitt des Interviews gesagt hatte, auf mein Angebot an die Staatsanwaltschaft bezogen, das Geld in Höhe des Strafmaßes lieber für politisch verfolgte Menschen, für die Seenotrettung von Flüchtlingen oder an Kinder zu spenden, was die Staatsanwältin jedoch ablehnte. Aber ich hoffe die Kern-Message wurde dennoch übermittelt: Keine Straftat begangen, also darf man mich rechtlich nicht deswegen verurteilen. Scheint so langsam irgendwie allen einzuleuchten, nur die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken möchte scheinbar einfach nur an ihrem feuchten Traum der Volksverhetzung festhalten, und bricht damit geltendes BRD-Recht. Was komplett falsch im „Aktuellen Bericht“ des Saarländischen Rundfunks ist: Mir wird nicht vorgeworfen im Internet gegen Ausländer gehetzt zu haben, sondern mir wird von der SPD-Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Ehre und die Würde von Vergewaltigern verletzt zu haben. Kleiner Unterschied lieber Saarländischer Rundfunk! 😉
P.S.: Hier ein viel besserer Bericht darüber, wie das saarländische Innenministerium (CDU/SPD) im Auftrag von Klaus Bouillon (CDU St. Wendel) vorgeht, um das Internet (welches ihnen gar nicht gehört by the way) zu säubern und politisch Andersdenkende zu verfolgen:
Habe ich da richtig verstanden, das war nur ein erster Termin ? Es gibt noch kein Urteil und evtl. auch einen zweiten Termin ? Wie heißt denn der Paragaph im StGB der Dir vorgeworfen wird ?
Hallo Björn,
das ist richtig, es war zwar eine Hauptverhandlung in der ich hätte sollen verurteilt werden, allerdings hatte das Gericht doch erhebliche Zweifel an der sogenannten Aktenwahrheit, daher wird nun eine erneute Hauptverhandlung angesetzt, bei der die angeblichen Zeugen ebenfalls geladen werden, darunter 2 Mal AfD St. Wendel und zwei Mal der Staatsschutz. Ergibt für mich ehrlich gesagt wenig Sinn, außer dass sich die Zeugen eventuell gegenseitig widersprechen und somit noch mehr Müll in die Akte kommt. Es ist und bleibt letztendlich das Werk eines anonymen Autors („Gedankenverbrecher“) und solange dieser nicht ermittelt wird, sehe ich auch kein Weiterkommen in der Sache.
Problem des Gerichts ist, dass die Verantwortlichen Immunität besitzen und nicht strafverfolgt werden dürfen. Daher finden Sie zwar in der Akte Erwähnung, jedoch „darf“ wegen der Immunität nicht gegen den oder die Straftäter ermittelt werden und es wird auf Unbeteiligte (politische Mitbewerber) ausgewischen, welche keine gesetzliche Immunität innehaben. Sehr paradox die Akte und das Gericht hätte gerne nach Aktenlage entschieden, in der sich jedoch keine Nachweise einer Straftat befinden. Ich würde ungerne in der Haut des Richters stecken, denn das Urteil wird nicht nur Deutschland-weit Beachtung finden, sondern mindestens Europa-weit, wenn nicht gar Welt-weit, denn ich bin nun mal nicht Irgendwer und es geht um nicht weniger als die politische Meinungsfreiheit der Bürger und oppositioneller Parteien in der BRD. Deshalb konnte ich auch den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht so ohne Weiteres akzeptieren, denn er ist nach höchstrichterlicher Rechtssprechung rechtsmissbräuchlich, da schlicht eine falsche Behauptung vorliegt.
Im Prozess geht es um § 130 Volksverhetzung, also um staatliche Freiheitsberaubung.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Danke für die Antwort – dieser §130 wurde ja wahrscheinlich noch nie benutzt, denn wann wurde denn schon mal der „Frieden gestört“, was ja leider so eine Schawafel-Bezeichnung ist. Selbst die RAF hat mit Ihren Anschlägen sowas nicht geschaft. Aber nicht nur das Wort „stören“, sondern auch das Wort Frieden sollte umstritten sein. Ist die Abwesenheit von „heißem Krieg“ schon Frieden usw.. ? Wenn ich mich an den Dir vorgeworfenen Tweet richtig erinnere, wird darin nicht wegen der Zugehörigkeit zu einer nationalen,… Herkunft sondern wegen Individualverbrechen eine Bestrafung gefordert, wenn auch härter als aktuell bei „Innländern“ üblich. Außerdem liest man doch allenthalben solches Zeugs im Internet, wenn all diese Chat Fetzen den Frieden stören würden, dann müsste der Friede doch schon längst passé sein. Oder „stört“ man das Rasenwachstum wenn man einen einzigen Halm kürzt ? Das Wort „stören“ erfordert m.E. einen wesentlichen Effekt, wenn der Empfang eines Radiosenders gestört ist, dann kann man einige Dinge komplett nicht verstehen usw. es ist nicht so, dass nur jedes 100te Wort unverständlich wäre.
Also die Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter Klaus Bouillon war der festen Überzeugung, dass Flüchtlinge mit Vergewaltigern gleichzusetzen sind. So viel unverblümten Rassismus hatte ich noch nie von Amtsträgern öffentlich aussprechen hören. Es war sogar die Saarbrücker Zeitung und der Saarländische Rundfunk anwesend, aber darüber berichtet hatten sie nicht. Das Gericht sah sich am Ende sogar dazu genötigt, der erfundenen Version der Staatsanwaltschaft zuzustimmen und mich zu meinem eigenen Schutz zu verurteilen, da die Staatsanwaltschaft mit noch mehr faschistischen Rechtsbrüchen gedroht hatte und man die politische Verfolgung auch auf die restlichen Familienmitglieder und Kontakte ausweiten werde. Auch darüber haben weder Saarbrücker Zeitung, noch der Saarländische Rundfunk berichtet. So verschleiert man die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Mitglieder der CDU und SPD, auf Steuerzahlerkosten versteht sich.
Es ist und bleibt letztendlich das Werk eines anonymen Autors (“Gedankenverbrecher”) und solange dieser nicht ermittelt wird, sehe ich auch kein Weiterkommen in der Sache. Offenbar wurde er ermittelt und wie sich herausstellte hat der unschuldige Herr Mrosek den Tweet doch abgesetzt… zugegeben in der Vernehmung…letztlich zugegeben vor Gericht und zu Recht verurteilt. Aber wie sagte schon der Herr Daum: Ich tue dies weil ich ein absolut reines Gewissen habe.