Vorbericht Gerichtsprozess Amtsgericht Ottweiler Volksverhetzung 04.08.2020 (Update)
Hallo zusammen! Anhand der abermals gestiegenen Zugriffszahlen meines Blogs in den letzten drei Tagen erkenne ich, dass die Menschen einen Bericht von mir erwarten, wie denn der Gerichtsprozess verlaufen ist und was ich zum zu erwartenden Urteil zu sagen habe.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig und ich weiß noch nicht genau was drin stehen wird, daher kann ich an dieser Stelle kein Statement zum Inhalt des Urteils abgeben. Richtig ist aber, dass ich mich am Dienstag auf Anregung der insgesamt 3 Staatsanwält*innen des Bouillon’schen Innenministeriums wegen Störung des öffentlichen Friedens (§130 BRD Stafgesetzbuch „Volksverhetzung“) habe verurteilen lassen.
Wie in jeder gut organisierten CDU-Diktatur habe ich daher nun auch als demokratisch gewählter Oppositionspolitiker ein Redeverbot in der „Öffentlichkeit“ und muss meine politischen Aktivitäten für St. Wendel und das Saarland zukünftig aus dem noch freiheitlich-demokratischen Ausland heraus ausüben. Entsprechende Zusagen für politisches Asyl zur weiteren Ausübung meiner Redefreiheit liegen mir bereits auch schon seit längerem vor und wer von uns wünscht sich nicht auch ein glückliches Leben in Frieden und Freiheit?
Jedenfalls, und das muss trotz der drohenden Verurteilung so erwähnt werden, habe ich Dank des erstklassigen Amtsgerichts Ottweiler und des vorsitzenden Richters das bekommen, was ich erreichen wollte: Ein faires und vor allem rechtstaatliches Gerichtsverfahren! Das allein war mir wichtig, denn billig dahingerotzte Strafbefehle – ausgestellt von politisch gehorsamen CDU und SPD Staatsanwält*innen – nehme ich grundsätzlich nicht an. Muss man nicht und sollte man auch nicht!
Ebenfalls herzlichen Dank an meinen Strafverteidiger Herrn Miksch, der mich nicht nur im Vorfeld, sondern vor allem während der zweiten Gerichtsverhandlung juristisch hochqualitativ beraten hatte. Er wird völlig zurecht von den Leuten als „Staranwalt“ bezeichnet und ist menschlich gesehen ein echt guter Kerl. Neben seiner langjährigen Erfahrung ist auch die nötige Weitsicht vorhanden, um den jeweiligen Mandaten bestmöglich in einem Strafprozess beraten zu können. Ein Top-Jurist! Falls Euch ebenfalls mal Meinungsdelikte oder ähnliche Gedankenverbrechen vorgeworfen werden (die Fallzahlen steigen ja bundesweit), den lieben Herrn Miksch kann man bei Bedarf über folgende Webseite buchen: https://repgow.de/strafverteidigung-bei-meinungsdelikten/
Übrigens waren – obwohl ich nach deren Aussagen „absolut unwichtig“ bin – wieder meine Lieblingsreporter vom Saarländischen Rundfunk anwesend. Da sie nach dem ersten Gerichtsprozess ihren Bericht ziemlich verkackt hatten (Wahrheitsquote lag gerade einmal bei etwa 15%), waren diesmal auch internationale Berichterstatter meiner Einladung gefolgt mit dem Auftrag einer neutralen Dokumentation der Ereignisse. Zwei der Reporter des öffentlich-rechtlichen Saarländischen Runkfunks wurden gegenüber der ausländischen Presse auf deren Frage hin, warum sie „Fake News“ verbreiten, vor laufender Kamera rassistisch ausfallend und drohten ihnen daraufhin mit Klage, sollte das Videomaterial veröffentlich werden. Ich musste dazwischen gehen und sagen: „Dann berichten Sie doch einfach mal wahrheitsgemäß und gut ist…“
Wow, was für ein epochal schlauer Satz, und das aus meinem Munde, sieh an, sieh an! Daraufhin hatte dann noch die anwesende Polizei die ausländische Presse aufgefordert, sämtliches Bild- und Videomaterial zu löschen und war schon kurz davor, handgreiflich zu werden. Auch hier musste ich schnell dazwischen gehen und der Polizei erklären, warum es absolut unklug wäre, wenn ich nun als gerade frisch vom Gericht gebrandmarkter Rechtsextremist einem dunkelhäutigen Reporter vor ausufernder saarländischer Polizeigewalt zuhilfe kommen muss, um die Pressefreiheit zu verteidigen. Ich sagte den Polizisten: „Solche Videoaufnahmen wollen Sie doch jetzt nicht ernsthaft entstehen lassen, oder doch?“ Daraufhin gab es „freies Geleit“ für die ausländischen Reporter. Ihr seht also, es lohnt sich für die noch vorhandenen Grundrechte einzutreten und sich nicht einschüchtern zu lassen!
Apropos Grundrechte verteidigen…. Ich habe mich entschlossen, das angekündigte Urteil des Amtsgerichts Ottweiler zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrfach klar gemacht, dass die Anwendung des Grundgesetzes für sie nicht in Frage kommt und nur das grundrechtseinschränkende Strafrecht akzeptierbar wäre. Der vorsitzende Richter hatte dankenswerterweise das Mindestmaß für „Volksverhetzung“ ausgesprochen, obwohl alle Saarbrücker Staatsanwälte mich lieber in Freiheitsentzug gesehen hätten oder als vorbestraften Oppositionspolitiker gebrandmarkt hätten. So darf ich jetzt, sobald das Urteil rechtskräftig wird, mit einer Verwarnung leben und an die gemeinnützige „Caritas St. Wendel / Neunkirchen“ 3.000€ (~6000 D-Mark) spenden und das ist auch richtig so, denn dort arbeiten wirklich herzensgute Menschen im ehrenamtlichen Einsatz!
Zum Abschluss möchte ich noch all meinen Unterstützern danken und mitteilen, dass der zurückliegende Gerichtsprozess ein Sieg für den Rechtsstaat war. Jedoch war das Amtsgericht Ottweiler nicht der richtige Ort, um gegen den Bouillon’schen CDU-Faschismus im Saarland vorzugehen. Die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung werden wir vor dem saarländischen Verfassungsgerichtshof führen, denn da haben wir ohnehin bereits eine Überprüfung der verfassungsfeindlichen Handlungen des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon und seiner Schergen angekündigt. Eine politische Verfolgung von demokratisch gewählten Oppositionellen, na wo sind wir denn hier gelandet…? 😉
In diesem Sinne, ganz liebe Grüße gehen raus an alle freiheitsliebenden Menschen, wir sind nicht alleine, wir sind sogar mehr als die, vergesst das nicht! Peace, Carlos Mrosek
PS: Hier noch der Bericht des Saarländischen Rundfunks: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/urteil_volksverhetzung_ex_afd_kommunalpolitiker_100.html
Der Textbeitrag ist ziemlich langweilig und eher desinformativ, weil uninformativ. Der Videobeitrag enthält GEZ-zwangsfinanzierte und professionell gestaltete Volksverhetzung, sowie Rassismus und Sexismus, wovon ich mich hiermit ausdrücklich distanziere! Am Besten finde ich den Audio-Beitrag, in dem sich die Autoren ganze 4 Minuten lang selbst interviewen und dabei versuchen meine Glaubwürdigkeit herunterzuspielen. Dazu sei gesagt, dass der Tenor des saarländischen Rundfunks, genau wie der Tenor der Staatsanwaltschaft, von Anfang an stets dieser war: „Wir glauben dir nur, wenn du zugibst ein böser Mensch zu sein, ansonsten bist und bleibst du für uns unglaubwürdig…!“ Nice! =)
Update: Die Saarbrücker Zeitung vom 05.08.2020 hatte mich auf die Titelseite gepackt, yieeeeha! 🙂 Zudem befindet sich im Innenbereich unter einem Interview über die schlechten Wahlergebnisse von CDU und SPD ein noch ausführlicherer Artikel über den Gerichtsprozess. Lässt man mal die vorsätzliche Diffamierung meiner Person beiseite, ist es ein viel viel viel besserer Bericht als der Saarländische Rundfunk abgeliefert hatte. Das sehen scheinbar auch recht viele St. Wendeler Bürger so, die mir auf die Schultern klopfend für meinen Mut, mich als einzigstes Stadtratsmitglied gegen den Faschismus im Saarland aufgelehnt zu haben, gedankt hatten. „Gut gemacht Junge!“
An dieser Stelle empfehle ich daher den Artikel von Daniel Kirch in der Saarbrücker Zeitung zu lesen. Auch wenn viel Interessantes was sich während dem Prozess abspielte weggelassen wurde und einige Stellen verdreht dargestellt werden, der Wahrheitsgehalt liegt immerhin bei geschätzten 70%, was wohl so etwas wie ein Jahresrekord in der deutschen Medienlandschaft sein dürfte. Leider darf ich aus rechtlichen Gründen den Artikel nicht online stellen, aber wer möchte kann sich ja mit mir treffen und ich bringe die Saarbrücker Zeitung dieses Tages zur Einsicht mit.
Schade auch, dass nicht erwähnt wurde, dass alle 3 Staatsanwält*innen (inklusive Oberstaatsanwalt) im Gleichschritt gehorsam dem Befehl des Führers gefolgt sind und darauf bestanden hatten, dass Vergewaltiger automatisch als Flüchtlinge gewertet werden sollten, worauf mich dann das Amtsgericht Ottweiler folgerichtig als „Volksverhetzer“ verurteilen musste. Hier möchte ich aber nochmals betonen, dass dieses nationalsozialistische und rassistische Gedankengut ausschließlich aus dem saarländischen Innenministerium stammt und ich mich hiermit abermals ausdrücklich davon distanziere! Aber ja, so etwas muss man ja nicht unbedingt berichten, stimmt’s liebe Saarbrücker Zeitung? 😉